Statuten
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Statuten

der Regionalgruppe Zürich des Retriever Club Schweiz

Neu hat die Regionalgruppe Zürich des RCS nun Statuten und ist ein Verein.

An der Gründungs - GV vom 26.01.2008 hat die Generalversammlung  die neuen Statuten der RGZ angenommen.

Die Statuten sind abrufbar unter folgendem Link:

 RGZ-Statuten anklicken:

RGZ-Statuten

 

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Grundlagen
Die RGZ bezweckt, die hundegerechte Zucht, Haltung und Erziehung von Retrievern zu fördern, kameradschaftlichen Hundesport für die ganze Familie in der Nähe der Wohnorte ihrer Mitglieder zu ermöglichen und das gemütliche Beisammensein dabei nicht zu vergessen.

 

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Strategie
Um ihre Zweckbestimmung zu erfüllen, organisiert die RGZ eigene Veranstaltungen, die auf den Vereinszweck des RCS ausgerichtet sind und auch die speziellen Interessen der Mitglieder der RGZ wahrzunehmen. Zudem vermittelt sie ihren Mitgliedern gezielte Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in Erziehung, Sport und anderen kynologischen Belangen.

 

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Mitgliedschaft
Die RGZ steht allen RetrieverfreundInnen offen. Der Eintritt in die RGZ ist laufend möglich. Mitglied der RGZ wird, wer die Beitrittserklärung zur RGZ ausfüllt, dem Vorstand einreicht und den von der Jahresversammlung festgelegten Unkostenbeitrag bezahlt. Gemäss Statuen kann man nur RGZ - Mitglied werden, wenn man auch Mitglied im RCS ist.